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Der Neubau ist die typische Vorsorgewohnung. Eine Neubauwohnung ist entweder neu errichtet worden oder befindet sich gerade in Bau. Ebenso zählen aus mietrechtlicher Sicht nicht geförderte Neubauten mit erteilter Baubewilligung nach dem 30.06.1953 und Eigentumswohnungen in einem nach dem 08.05.1945 errichteten Gebäude zum Neubau.

Aufgrund der innerstädtischen Verdichtung befinden sich die Immobilien meist am Stadtrand und sind in der Regel unvermietet. Allerdings ist auch ein Trend zu ländlichen Regionen zu erkennen, Regionalplanungen, vergleichsweise geringere Bodenpreise und viel Grün tragen zur Attraktivität dieser Gegenden bei.

In der Raumgestaltung besticht eine Neubauwohnung durch ihre Modernität, durchdachte Raumaufteilung und hochwertige Ausstattung. Dadurch passen sie sich den Bedürfnissen eines breiten Mietermarktes ideal an. Die ideale Flächengröße liegt bei 40m²-70m² aufgeteilt auf zwei Zimmer. Die Tendenz zu kleineren Vorsorgewohnungen ergibt sich daraus, dass der absolute Mietpreis für zukünftige Mieter leistbar ist. Dadurch wird nicht nur ein breiter Mietermarkt angesprochen, viel mehr erhöht sich die Vermietbarkeit und verringert sich das Leerstehrisiko. Freiflächen, wie Balkone, Terrassen, Gärten oder angrenzende Grünflächen sind ebenfalls ein wichtiges Asset. Wenn der Bauträger Parkplätze zum Kauf anbietet, empfehlen wir auch einen zu kaufen.

Für Neubauwohnungen, gemäß obiger Beschreibung, gilt der sogenannte freie Mietzins. Hier liegen die Renditen im Großteil der derzeit am Markt angebotenen Vorsorgewohnungen zwischen 2%-4%.

Bei Neubauwohnungen mit „Erstbezug“ kann bei den meisten am Markt angebotenen Vorsorgewohnungen der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, so dass im Ergebnis die Anlegerwohnung umsatzsteuerfrei gekauft wird. Hierbei ist im Vorhinein zu bedenken, ob die Vorsorgewohnung als reines Investment angeschafft werden soll oder ob ein mögliches Eigeninteresse besteht. Da der steuerliche Horizont 20 Jahre beträgt, ist bei einem bestehenden Eigeninteresse in näherer Zukunft vom Vorsteuerabzug abzuraten.

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